Allgemeine Geschäftsbedingungen ab-design GmbH

§ 1 Geltung der Bedingungen

Die AGB sind gültig ab 01. Oktober 2003. Alle Leistungen und Lieferungen werden ausschließlich auf der Basis nachfolgender Bedingungen ausgeführt. Änderungen bzw. Ergänzungen werden nur dann Vertragsinhalt, wenn diese schriftlich bestätigt werden.

§ 2 Preise

a) Preise der Agentur gelten nur unter dem Vorbehalt, dass die bei Angebotsabgabe genannten Auftragsdaten unverändert bleiben. Alle genannten Preise werden in Euro angegeben. Unser Angebot gilt längstens 3 Monate nach Datum der Angebotserstellung. Preise enthalten keine MwSt., Verpackung, Fracht, Porto und sonstige Versandkosten sowie Kosten der elektronischen Datenübermittlung.
b) Eindeutige Irrtümer durch Kalkulations- und Schreibfehler sind nicht bindend.
c) Autorkorrekturen und nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers werden extra berechnet.

§ 3 Zahlung

a) Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei nicht fristgerechter Zahlung werden Verzugszinsen in der gesetzlich zulässigen Höhe berechnet.
b) Wir behalten uns vor, bei der Vorfinanzierung von Fremdleistungen Vorkasse zu verlangen. Bei umfangreichen und langfristigen Projekten können wir als Agentur Zwischenrechnungen stellen.
c) Der Auftraggeber kann nur mit einer rechtskräftig festgestellten Forderung sein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an gelieferten Waren und Werbemitteln geht erst dann auf den Auftraggeber über, wenn Forderungen der Agentur vollständig bezahlt sind. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Agentur berechtigt, die Ware zurückzunehmen. Eine Warenrücknahme erfolgt nur sicherungshalber. Die Rücknahme des Liefergegenstandes bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, die Agentur hat dieses ausdrücklich schriftlich erklärt. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Auftraggeber haftet für den entstandenen Ausfall.

§ 5 Gewährleistung

a) Der Auftraggeber überträgt die Nutzungsrechte, Leistungsschutz und sonstige Rechte, im Besonderen das Recht zur urheberrechtlichen Vervielfältigung und Verbreitung, auf die Agentur. Die Agentur haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen übergebener Produkte seitens des Auftraggebers.
b) Der Auftraggeber hat zu gewährleisten, dass er alle erforderlichen Rechte zur Veröffentlichung und Vervielfältigung des zu produzierenden Werbemittels besitzt. Er stellt die Agentur im Rahmen des Werbeauftrags von allen Drittansprüchen frei und trägt die Kosten einer gegebenenfalls notwendigen Rechtsverteidigung.

§ 6 Ablehnungsbefugnis

Die Agentur behält sich vor, Werbeaufträge abzulehnen, – wenn der Inhalt gegen geltendes Recht oder behördliche Bestimmungen verstößt – wenn die Veröffentlichung für die Agentur aufgrund darzustellender Inhalte unzumutbar ist.
– wenn eine technische Umsetzung nicht möglich oder innerhalb des gesteckten Kostenrahmens nicht zu realisieren ist.

§ 7 Nachbesserung

Sollten die von der Agentur gezeigten Konzepte, Entwürfe und Umsetzungen vom Auftraggeber nicht akzeptiert werden, erhält die Agentur das Recht der Nachbesserung. Ein Rücktritt vom zugesagten Werbeauftrag ist ohne Angabe von Gründen nur schriftlich möglich. Die bis zum Rücktritt erbrachte Agenturleistung wird im Rahmen des Kostenangebots berechnet.

§ 8 Urheber- und Nutzungsrechte

Die Agentur besitzt für alle geistigen und erstellten grafischen Produkte die Urheberrechte. Mit der bezahlten Rechnung gehen die Nutzungsrechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung, auf den Auftraggeber über. Die Agentur behält sich vor, im Rahmen des Werbeauftrags entstandene Produkte für Eigendarstellung und Akquise zu verwenden. Ideen, Konzepte und grafische Umsetzungen können von der Agentur auch für andere Kunden eingesetzt werden; es sei denn, abweichende Vereinbarungen werden in Form eines schriftlichen Nutzungsvertrages getroffen. Sollten durch den Werbeauftrag Rechte Dritter verletzt werden, haftet der Auftraggeber allein. Er hat die Agentur von allen Ansprüchen Dritter freizustellen. Die Agentur geht davon aus, dass der Auftraggeber die Rechte an allen Unterlagen, Bildern und Produkten, die er der Agentur für die Realisierung eines Werbeauftrags zur Verfügung stellt, besitzt.

 § 9 Haftung

a) Der Auftraggeber muss Reklamationen, Mängel oder Berechnungsfehler unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 8 Tagen nach Wareneingang oder nach Erbringung sonstiger Leistung schriftlich mitteilen. Die Agentur haftet nur bei grob fahrlässigem Verschulden bis maximal zur Höhe des Auftragwertes. Sie erhält das Recht der Nachbesserung. Folgeschäden, z. B. bei nicht termingerechter Abgabe sowie der Ersatz des mittelbaren und des unmittelbaren Schadens sind ausgeschlossen. Bei begründeten, ordnungsgemäß gerügten Mängeln ist die Agentur lediglich zur Zurücknahme der Ware und nach ihrer Wahl entweder zur Rückerstattung des Kaufpreises oder zur Lieferung von Ersatzware verpflichtet.
b) Speziell bei Multimedia-/Onlinemedien ist es nach dem heutigen Stand der Technik nicht möglich, eine vollkommen fehlerfreie Programmierung zu erstellen. Die Agentur haftet nicht für eventuelle Produktionsausfälle des Auftraggebers, die ggf. durch eine fehlerhafte Programmierung hervorgerufen werden. Aus der Verwendung einer nicht geeigneten Soft- und/oder Hardware des Auftraggebers oder seines Kunden kann kein Gewährleistungsanspruch hergeleitet werden. Auch haftet die Agentur nicht bei Störungen und Ausfall des Internetproviders oder Servers.
c) Bei Unzumutbarkeit des Produktes/der Nachbesserung hat der Auftraggeber das Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.
d) Die Agentur haftet nicht bei Tipp- und Rechtschreibfehlern, da dem Kunden vor Drucklegung ein digitales oder analoges Muster zur Freigabe übergeben wird.
e) Technisch bedingte Farbabweichungen vom Original können bei farbigen Reproduktionen nicht beanstandet werden, das Gleiche gilt für Andrucke und digitale Proofs sowie Farbmonitordarstellung im Vergleich zum Endprodukt.
f) Mehr- oder Minderlieferung bis zu 15 % der bestellten Menge können nicht beanstandet werden. Berechnet wird nur die tatsächlich gelieferte Menge.
g) Die Agentur haftet nicht für Unterlagen, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden.

§ 10 Archivierung

Die Agentur archiviert digitale Daten, die zur Erstellung des beauftragten Werbemittels nötig sind, nur bis zum Zeitpunkt der Fertigstellung. Eine über diesen Zeitpunkt hinaus währende Archivierung erfolgt nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und Vergütung. Der Agentur zur Verfügung gestellte Unterlagen werden mit der Auftragstasche in der Agentur abgelegt und archiviert. Auf Verlangen werden diese Unterlagen an den Auftraggeber zurückgegeben.

§ 11 Handelsbrauch

Es gilt der allgemeine Handelsbrauch der Werbebranche, wie z. B. keine Herausgabepflicht von Produkten wie Skizzen, Entwürfe, Daten, Druckfilme oder Druckplatten, sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.

§ 12 Lieferung

Sollte das Werbemittel auf Kundenwunsch versandt werden, gehen das Risiko und die Gefahr auf den Auftraggeber über. Bei elektronischer Datenübermittlung kann die Agentur keine Haftung für z. B. nicht vollständigen oder fehlerhaften Empfang/Versand digitaler Daten übernehmen. Die Agentur hat aber die Sorgfaltspflicht, Sendeberichte zu prüfen bzw. sich den positiven Empfang beim Zulieferbetrieb bestätigen zulassen. Alle außerhalb des Bereich der Agentur liegenden Tätigkeiten, die eine termingerechte Lieferung der Ware/Dienstleistung verzögern/verhindern, gelten als höhere Gewalt und berechtigen den Auftraggeber nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder Minderung zu verlangen.

§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort, insbesondere auch für die Zahlungspflicht des Auftraggebers, ist für alle mit uns abgeschlossenen Verträge der Sitz unserer Gesellschaft. Soweit der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ist der Sitz unserer Gesellschaft ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.